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Die 5/6-Regelung erklärt – Nur ein Auftraggeber: Mythos oder Warnsignal?

5-6-regelung

Scheinselbstständigkeit ist ein komplexes Thema, das für Freelancer und Auftraggeber erhebliche Risiken birgt. Besonders häufig fällt dabei der Begriff „5/6-Regelung“. Viele Freiberufler glauben, sie dürften höchstens fünf Sechstel ihres Umsatzes mit einem einzigen Auftraggeber erzielen, um als „echte“ Selbstständige zu gelten. Doch stimmt das überhaupt noch?

Dieser Artikel klärt, was hinter der 5/6-Regelung steckt, wie sie sich entwickelt hat und warum sie heute zwar ein Hinweis, aber längst kein gesetzlich festgeschriebener Maßstab mehr ist. Wir zeigen anhand aktueller Urteile, wie Gerichte die Abhängigkeit von einem Auftraggeber bewerten – und welche Strategien helfen, das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Was besagt die 5/6-Regel?

Die 5/6-Regelung stammt ursprünglich aus einer internen Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Sie diente als Orientierung, ob jemand als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger gilt.

„Wenn mehr als fünf Sechstel des Umsatzes (über 83 %) von nur einem Auftraggeber stammen, liegt der Verdacht auf wirtschaftliche Abhängigkeit nahe.“

Rechtlich beruht sie auf § 2 Nr. 9 SGB VI

Ein einschlägiges Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von 2019 (Az. B 12 R 11/18 R) stellte klar

„Das Vorliegen einer wirtschaftlichen Abhängigkeit allein begründet keine Versicherungspflicht, sondern ist lediglich ein Indiz unter mehreren.“ Quelle: https://www.bsg.bund.de

Fazit:

Die 5/6-Regelung ist kein Gesetz, sondern ein Hinweis auf wirtschaftliche Abhängigkeit.

Gilt die 5/6-Regelung heute noch?

Die 5/6-Regelung wurde nie gesetzlich verankert, sondern war eine interne Verwaltungshilfe.Spätestens seit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt sie nur noch als Indiz, nicht als feste Grenze.

BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 – B 12 R 11/18 R

Nach § 7 Abs. 1 SGB IV https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html

entscheidet das Gesamtbild der Tätigkeit, nicht eine Prozentzahl.

Die DRV nutzt die 5/6-Regelung nur noch als Orientierung bei arbeitnehmerähnlicher Selbstständigkeit (§ 2 Nr. 9 SGB VI).

Zusammengefasst: 

  • Keine gesetzliche Grenze

  • Nur Orientierung

  • Gesamtbewertung entscheidend

Warum mehrere Auftraggeber wichtig sind

Die 5/6-Regelung zeigt, wie riskant wirtschaftliche Abhängigkeit ist. Wer nur einen Kunden hat, läuft Gefahr, als abhängig beschäftigt zu gelten.
Mehrere Auftraggeber sind das stärkste Indiz für Selbstständigkeit. Siehe DRV Statusfeststellung

Maßnahmen bei nur einem Auftraggeber

  • Risiko nach der 5/6-Regelung:

    Wer überwiegend für nur einen Auftraggeber arbeitet, sollte aktiv gegensteuern.

    Die 5/6-Regelung ist kein Gesetz, aber ein starkes Warnsignal für wirtschaftliche Abhängigkeit.

    Die Deutsche Rentenversicherung prüft in solchen Fällen genau, ob tatsächlich unternehmerische Freiheit besteht oder faktisch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

  • Weitere Kunden gewinnen:

    Selbst kleinere Nebenaufträge oder kurzzeitige Projekte reduzieren das Risiko deutlich.

    Schon ein zweiter Auftraggeber, der regelmäßig kleinere Beträge zahlt, kann entscheidend sein.

    Das zeigt, dass Sie aktiv am Markt agieren und Ihre Leistungen eigenständig anbieten.

  • Unternehmerische Merkmale stärken:

    Eine eigene Website, ein professionelles Profil (z. B. auf LinkedIn), eigene Arbeitsmittel, flexible Zeiteinteilung und nachvollziehbare Betriebsausgaben sind starke Indizien echter Selbstständigkeit.

    Auch ein gewisses Unternehmerrisiko – etwa durch Gewährleistungspflichten oder Preisgestaltung – spricht klar gegen Scheinselbstständigkeit.

  • Verträge prüfen:

    Verträge sollten keine Anzeichen von Weisungsgebundenheit enthalten.

    Formulierungen wie „Der Auftragnehmer ist in die Arbeitsabläufe eingebunden“ sind kritisch.

    Stattdessen sollten klare Projektziele, Ergebnisse und Liefertermine vereinbart sein.

    Prüfen Sie, dass die Vereinbarungen auf Leistungsergebnisse statt Arbeitszeiten abzielen.

  • Dokumentation pflegen:

    Sammeln Sie Belege über Ihre selbstständige Tätigkeit:

    • Rechnungen an verschiedene Kunden

    • Projektbeschreibungen

    • Angebote und E-Mails

    • Nachweise über Betriebsausgaben und freie Entscheidungen

      Diese Unterlagen dienen im Streitfall als Beweis Ihrer unternehmerischen Unabhängigkeit.

     

  • Offene Kommunikation:

    Sprechen Sie mit Auftraggebern offen über den Status Ihrer Tätigkeit.

    Vermeiden Sie Vertragsklauseln, die alle Sozialabgaben auf Sie abwälzen – solche Formulierungen gelten als Indiz für bewusstes Umgehungsverhalten.

    Transparente Kommunikation schützt beide Seiten und verhindert Missverständnisse.

Fazit 5/6 Regelung – Orientierung, aber kein starres Gesetz

Die 5/6-Regelung ist ein Orientierungshinweis, kein Gesetz.

Sie zeigt wirtschaftliche Abhängigkeit, ersetzt aber keine Gesamtprüfung.

Wer fast ausschließlich für einen Kunden arbeitet, sollte über das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) Klarheit schaffen und weitere Auftraggeber suchen.

§ 7 SGB IV – Abhängige Beschäftigung

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