Scheinselbständigkeit Urteile & Gesetzesänderungen zur (2025)
Das Thema Scheinselbständigkeit beschäftigt seit Jahren nicht nur Selbständige und Auftraggeber, sondern zunehmend auch Gerichte und den Gesetzgeber.
Die jüngsten scheinselbständigkeit urteile des Bundessozialgerichts (BSG) und die neue Gesetzesänderung 2025 (§ 127 SGB IV) zeigen deutlich:
Das Risiko einer falschen Einstufung bleibt hoch, besonders in projektbasierten Branchen wie IT, Bildung oder Beratung.
Dieser Artikel fasst die wichtigsten Urteile, Gesetzesänderungen und Folgen zusammen.
Er erklärt, wie die Rechtsprechung aktuell Scheinselbständigkeit bewertet und welche Konsequenzen drohen, wenn Auftraggeber oder Freelancer die Abgrenzung falsch einschätzen.
BSG-Urteil 2022 – Das Herrenberg-Urteil und seine Bedeutung
Das bekannte BSG-Urteil 2022 (Az. B 12 R 3/21 R, Urteil vom 31. März 2022) – auch „Herrenberg-Urteil“ genannt – gilt als Wendepunkt bei der Beurteilung freier Lehrtätigkeiten.
Eine Musiklehrerin arbeitete auf Honorarbasis für eine kommunale Musikschule. Nach einer Betriebsprüfung stufte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sie als scheinselbständig ein.
Das BSG bestätigte die Entscheidung:
Die tatsächliche Arbeitssituation sei ausschlaggebend – nicht die Vertragsform.
Zitat (BSG):
„Maßgeblich ist nicht die Vertragsform, sondern die tatsächliche Eingliederung in die Arbeitsorganisation.“
Quelle: BSG, Urteil B 12 R 3/21 R, 31.03.2022
Die Lehrerin war in feste Stundenpläne eingebunden, erhielt ihre Schülerzuweisungen von der Verwaltung und nutzte die Räume der Schule. Damit fehlten wesentliche Merkmale echter Selbständigkeit – insbesondere unternehmerische Freiheit und eigenes wirtschaftliches Risiko.
Kernaussagen und Folgen dieses Scheinselbständigkeit Urteils
Das Urteil betrifft nicht nur Lehrkräfte, sondern viele freie Berufe.
Es zeigt, dass Weisungsgebundenheit und Eingliederung in fremde Strukturen wichtiger sind als Formalitäten wie Gewerbeschein oder Honorarvertrag.
Folgen für Auftraggeber und Freelancer:
Selbst formal freie Tätigkeiten können als Beschäftigung gelten.
Bei festgestellter Scheinselbständigkeit drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben für bis zu 4 Jahre – bei Vorsatz sogar 30 Jahre (§ 25 SGB IV).
Auftraggeber tragen meist beide Beitragsanteile und riskieren zusätzlich Bußgelder.
Dieses Scheinselbständigkeit Urteil verdeutlicht:
Verträge müssen die tatsächliche Arbeitsrealität widerspiegeln – nicht umgekehrt.
Warum mehrere Auftraggeber wichtig sind
Die 5/6-Regelung zeigt, wie riskant wirtschaftliche Abhängigkeit ist. Wer nur einen Kunden hat, läuft Gefahr, als abhängig beschäftigt zu gelten.
Mehrere Auftraggeber sind das stärkste Indiz für Selbstständigkeit. Siehe DRV Statusfeststellung
Neues Gesetz 2025 – § 127 SGB IV und Übergangsregelung
Nach massiver Kritik an der strengen Rechtsprechung reagierte der Gesetzgeber. Mit dem neuen § 127 SGB IV (geplant ab 2025) führt das Sozialgesetzbuch eine Übergangsregelung ein, um gutgläubige Auftraggeber und Lehrkräfte zu entlasten.
Das Ziel: Fälle zu vermeiden, in denen rückwirkend hohe Nachzahlungen drohen, obwohl beide Seiten überzeugt waren, dass eine echte Selbständigkeit besteht.
Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten
Lehrkräfte, Dozenten und Kursleiter in Musik- oder Volkshochschulen waren besonders betroffen. Das neue Gesetz schafft bis Ende 2026 eine befristete Ausnahme:
Keine sofortige Beitragspflicht, wenn beide Parteien glaubhaft Selbständigkeit angenommen haben.
Keine Sanktionen für die Vergangenheit, wenn kein Vorsatz vorlag.
Möglichkeit, während der Übergangszeit den Status offiziell prüfen zu lassen (§ 7a SGB IV).
Diese Gesetzesänderung reagiert auf die massiven Auswirkungen des BSG-Urteils 2022 und soll Zeit für rechtssichere Anpassungen geben.
BSG-Urteil 2023 – Ein-Personen-GmbH schützt nicht
Im Jahr 2023 entschied das Bundessozialgericht erneut (Az. B 12 R 15/21 R): Auch eine Ein-Personen-GmbH schützt nicht automatisch vor Scheinselbständigkeit.
Der Fall:
Ein Interim-Manager bot über seine eigene GmbH Beratungsleistungen für einen Großkonzern an.
Er arbeitete über Monate ausschließlich für diesen Kunden, nutzte dessen Arbeitsmittel und war in interne Prozesse eingebunden.
Das BSG stellte klar:
Entscheidend ist das tatsächliche Arbeitsverhältnis, nicht die Rechtsform. Auch wenn der Vertrag formal zwischen GmbH und Auftraggeber geschlossen wurde, war die Tätigkeit faktisch wie die eines angestellten Projektleiters.
Kernaussage:
Eine Kapitalgesellschaft kann Scheinselbständigkeit verschleiern, aber nicht ausschließen. Auch juristische Personen können sozialversicherungspflichtig werden, wenn das wirtschaftliche Risiko und die Entscheidungsfreiheit fehlen.
Bedeutung für Manager, Berater und IT-Kräfte
Dieses Urteil hat enorme praktische Relevanz – besonders in der IT- und Beratungsbranche.
Viele freiberufliche Consultants oder Interimsmanager nutzen GmbHs, um Haftung zu begrenzen.Doch das schützt nicht vor Nachforderungen.
Unternehmen müssen prüfen:
Wird der Auftragnehmer vollständig in Projekte integriert?
Hat er eigene Mitarbeiter, Büro, Ausstattung?
Gibt es mehrere Auftraggeber oder nur einen Hauptkunden?
Je stärker die Abhängigkeit, desto höher das Risiko – unabhängig von der Rechtsform.
Weitere aktuelle Fälle und Trends – Scheinselbständigkeit Urteile 2024
Die jüngste Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte branchenübergreifend schärfer prüfen. Besonders relevant sind zwei neue Entscheidungen aus dem Jahr 2024:
Beispiel 1 – Pilot ohne eigenes Flugzeug
Ein Pilot flog regelmäßig für eine Chartergesellschaft, aber auf Honorarbasis. Da er keine eigenen Betriebsmittel besitzt und fest in den Flugplan eingebunden war, entschied das BSG: abhängige Beschäftigung.
Selbst ein hoher Stundensatz ändert nichts an der sozialen Einbindung.
Beispiel 2 – Geschäftsführer-Status und 50 %-Gesellschafter
Auch Geschäftsführer mit 50 % Gesellschafteranteil gelten nicht automatisch als selbständig. Wenn Verträge keine tatsächliche Entscheidungsfreiheit geben, liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor. Gerichte sehen zunehmend auf die Realität der Arbeitsabläufe, nicht auf Gesellschafteranteile.
Diese Urteile bestätigen den Trend: Die Bewertung von Scheinselbständigkeit bleibt eine Gesamtbetrachtung – ohne starre Grenzen.
Regelmäßig über Scheinselbständigkeit Urteile informieren
Die aktuellen scheinselbständigkeit urteile und die neue Gesetzeslage 2025 zeigen klar: Selbst kleine Abweichungen zwischen Vertrag und Praxis können weitreichende Folgen haben.
Für Freelancer gilt:
Mehrere Auftraggeber mindern das Risiko.
Eigene Arbeitsmittel, Website und unternehmerisches Auftreten sind wichtig.
Eine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV schafft Klarheit.
Für Unternehmen gilt:
Verträge regelmäßig prüfen.
Echte Projektarbeit von abhängiger Beschäftigung abgrenzen.
Bei Unsicherheit rechtzeitig fachlichen Rat einholen.
Die Gesetzesänderung 2025 verschafft zwar Übergangszeit, hebt aber das Grundproblem nicht auf. Wer sich nicht regelmäßig über aktuelle Scheinselbständigkeit Urteile informiert, riskiert hohe Nachzahlungen und strafrechtliche Konsequenzen nach § 266a StGB.
Rechtsanwalt Kristian Borkert
Erhalten Sie innerhalb von fünf Minuten eine individuelle Auswertung Ihrer Angaben – anonym, übersichtlich und verständlich per E-Mail.
In 5 Minuten wissen, wie hoch Ihr rechtliches Risiko ist. Kostenlos, anonym und individuell auf ihre Situation bezogen
- Sofortige Risikoeinschätzung
- Klare Handlungsempfehlungen
- Report als PDF per E-Mail
– DSGVO-konform – Keine Datenweitergabe –